Ehrenordnung

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Ehrenordnung des Turn- und Sportverein 
    
Röttenbach 1927 e.V.
gültig ab 11. November 2019





§ 1 Geltungsbereich

(1)
Die Ehrenordnung ist gültig für alle Abteilungen des TSV Röttenbach e.V. und regelt die Durchführung von Ehrungen. Sie ist ein Regelwerk in dem ergänzend zur Vereinssatzung die erforderlichen Bestimmungen für die Ehrung von Mitgliedern festgelegt sind. Rechtliche Grundlage der Verordnung ist die jeweils gültige Vereinssatzung.


§ 2 Vorschlagsrecht

(1)
Vorschläge für Ehrungen können mit Begründung vom Vorstand und von den Abteilungsleitern schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden. Vorschläge sind zulässig: für besondere Verdienste um den Verein (§4 Abs. 3) und für die Ernennung zum Ehrenmitglied (§5 Abs. 1).


§ 3 Zustimmung zu Ehrungen

(1)
Zur Durchführung von Ehrungen nach §2 Abs. 1 ist die Zustimmung des Vereinsausschusses in einfacher Mehrheit erforderlich.


§ 4 Ehrungen

(1)
Langjährige Mitgliedschaft im TSV:
Der TSV Röttenbach e.V. ehrt Mitglieder für langjährige und ununterbrochene Mitgliedschaft durch Verleihung einer Ehrennadel. Die Ehrung erfolgt bei Erfüllung der festgelegten Kriterien automatisch.

Grundlage für die Durchführung einer Ehrung für langjährige Mitgliedschaft im TSV Röttenbach e.V. ist das Eintrittsdatum in den Verein. Die Zählung der Mitgliedschaftsjahre beginnt mit Erreichen des 14. Lebensjahres.

Die Ehrung erfolgt für
a) 15-jährige Mitgliedschaft - Verleihung der silbernen Ehrennadel mit Eichenlaub und Wappen des TSV Röttenbach e.V.
b) 35-jährige Mitgliedschaft - Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Eichenlaub und Wappen des TSV Röttenbach e.V.
c) 50-jährige Mitgliedschaft - Verleihung der großen goldenen Ehrennadel mit Wappen des TSV Röttenbach e.V.

(2)
Langjährige Mitgliedschaft im BLSV:
Der TSV Röttenbach e.V. ehrt, stellvertretend für den Bayerischen Landessportverband, BLSV-Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft durch Verleihung einer Ehrennadel nach den Bestimmungen des BLSV.

Die Ehrung erfolgt für
a) 25-jährige Mitgliedschaft
b) 40-jährige Mitgliedschaft
c) 50-jährige Mitgliedschaft
d) 60-jährige Mitgliedschaft
e) 70-jährige Mitgliedschaft

(3)
Besondere Verdienste um den Verein:
Der TSV Röttenbach e.V. ehrt Personen für besondere Verdienste um den Verein durch Verleihung einer Ehrenplakette mit dem Wappen des TSV Röttenbach e.V..

(4)
Ehrungen für sportliche Leistungen: 
Mitglieder können für besondere sportliche Leistungen mit Urkunden und Geschenken geehrt werden. Grundlagen für diese Ehrungen sind u. a. die Richtlinien und Verordnungen der Verbände. Solche Ehrungen unterliegen nicht dieser Ehrenordnung. Ausgaben im Zusammenhang mit einer Ehrung bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses mit einfacher Mehrheit. Die Ehrung kann eigenständig durch die Abteilung erfolgen.


§ 5 Ehrenmitgliedschaft

(1)
Zum Ehrenmitglied können Mitglieder ernannt werden die das 65. Lebensjahr erreicht, sich in außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient gemacht haben und der Ernennung zustimmen. Das Ehrenmitglied erhält eine Ehrenurkunde mit dem Wappen des TSV Röttenbach e.V..

(2)
Ehrenmitglieder sind vom Mitglieds-/Abteilungsbeitrag befreit.

(3)
Ein Ehrenmitglied welches das Amt des 1. Vorsitzenden innehatte führt mit Ernennung den Titel „Ehrenvorsitzender“.

(4)
Die Anzahl der Ehrenmitglieder soll auf ein Ehrenmitglied pro angefangene hundert Mitglieder beschränkt bleiben.

(5)
Die Ehrenmitgliedschaft endet mit der Mitgliedschaft im Verein.


§ 6 Durchführung von Ehrungen

(1)
Die Ehrung erfolgt wenn der zu Ehrende gemäß §2 Abs. 1 vorgeschlagen wurde und der Vereinsausschuss gemäß § 3 Abs. 1 zugestimmt hat. Alle Ehrungen, die dieser Ehrenordnung unterliegen, werden bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung durchgeführt.


§ 7 Sonstiges

(1)
In dieser Ehrenordnung wurde zur besseren Lesbarkeit die männliche Anrede verwendet. Ungeachtet dessen gilt diese Ordnung gleichermaßen für Personen jedweden Geschlechts.


§ 8 Inkrafttreten der Ehrenordnung

(1)
Diese Ehrenordnung wurde vom Vereinsausschuss am 11. November 2019 beschlossen und tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft. Jede Ergänzung und Veränderung ist vom Vereinsausschuss vorzuschlagen und zu beschließen.