Ab sofort gilt den Forderungen des BFV gemäß für den gesamten Sportbetrieb des TSV
Röttenbach folgendes Hygienekonzept:
Allgemeine Regelung des TSV Röttenbach
1. Organisatorisches
Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden Trainer und Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln im In- und Outdoorbereich
>> Wir weisen unsere Sportler und Besucher auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen hin. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
>> Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit oder dem Spiel (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) soll vermieden werden.
>> Vor und nach dem Training oder Wettkampf gilt beim Durchqueren von Eingangsbereichen, der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie der Nutzung von WC-Anlagen und Umkleiden eine Maskenpflicht.
>> Sportler, Mitglieder und Besucher werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
>> Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
>> In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen regelmäßig gereinigt.
>> Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.
>> Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
>> Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind. Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern zum Training und Wettkampf selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
3. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
>> Mitglieder oder Besucher, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
>> Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
4. Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
>> Wenn eine Abteilung ein eigenes, auf ihre Belange abgestimmtes Hygienekonzept hat, ist dieses vorrangig zu beachten und zu befolgen.
>> Bei Betreten der Turnhalle gilt eine Maskenpflicht.
>> Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt.
>> Die Lüftungsanlage der großen Turnhalle wird von der Gemeinde so eingestellt, dass ein vollständiger Frischluftaustausch innerhalb von maximal 10 Minuten gewährleistet ist.
>> Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht.
>> Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
5. Zusätzliche Auflagen in Umkleide- und Duschräumen
>> Die Umkleideräum der Turnhalle in Röttenbach können die Sportler unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nutzen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Deshalb können sich maximal 8-10 Personen zeitgleich umziehen.
>> Die Nutzung der Duschen in der Turnhalle in Röttenbach wird durch die Gemeinde jeweils für eine Person je Duschraum erlaubt; nach der Benutzung reinigt diese den Boden!
>> In Umkleide- und Duschräumen im Sportheim des TSV Röttenbach:
- ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen
- wird für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
- sind Duschplätze deutlich voneinander getrennt.
- wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern beachtet
- je Duschraum sind maximal 2 Personen erlaubt
- Die Fußböden und weitere Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert
6. Zusätzliche Maßnahmen bei Veranstaltungen (z. B. Vereinssitzungen)
>> Sofern Vereinssitzungen stattfinden, sind in geschlossenen Räumen max. 100 Personen zugelassen, im Freien max. 200 Personen.
>> In geschlossenen Räumlichkeiten wird regelmäßig, spätestens nach 120 Minuten, ausreichend gelüftet.
>> Vor Beginn der Veranstaltungen werden alle Teilnehmer über die Sicherheitsmaßnahmen informiert. Bei Nicht-Einhaltung durch einen Teilnehmer erfolgt der unmittelbare Ausschluss von der Veranstaltung.
>> Durch Anwesenheits- bzw. Teilnehmerlisten (auch elektronisch) wird sichergestellt:
- dass die maximale Teilnehmerzahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird
- eine nachträgliche Kontaktmöglichkeit im Falle einer Covid-19-Erkrankung ermöglicht wird
- Die Listen werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach 4 Wochen vernichtet
- Am Eingangsbereich zur Veranstaltung befindet sich ein Desinfektionsmittelspender. Eingesetzte Mitarbeiter (z. B. Bedienungen im Gastrobereich) sind hinsichtlich der einschlägigen arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen geschult.
- Auch bei unseren Veranstaltungen gilt eine Maskenpflicht. Die Maske darf nur auf dem Sitzplatz abgenommen werden.
Aktualisierungen der Weisungen durch die Bayr. Staatsregierung (BFV/Coronavirus) werden Bestandteil dieser Hygienevorschrift. Verbandsspezifische Vorschriften bei der Durchführung von Veranstaltungen sind ebenfalls zu beachten. Die Einhaltung der Hygienekonzepte ist für die Durchführung des Sports und von Versammlungen beim TSV Röttenbach verpflichtend.
Ergänzende Regeln des TSV Röttenbach für Spiele mit Zuschauern
1. Allgemeine Hygienehinweise
>> Mitglieder oder Besucher, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt
>> Alle anwesenden Personen haben Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) anzugeben
>> Beim Aufenthalt in der Kabine und den gekennzeichneten Bereichen ist zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
>> Die Tribüne:
- darf nur von am Spiel beteiligten Personen betreten werden
- darf zum Einkauf von Verpflegung betreten werden und ist anschließend unverzüglich zu verlassen
- Die Gasträume bleiben geschlossen
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
2. Zusätzliche Hinweise für Spieler und Betreuer
>> Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
>> Die Abstandsmarkierungen in den Kabinen sind zur Einhaltung des Mindestabstandes zu beachten.
>> In Umkleide- und Duschräumen:
- ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen,
- wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern beachtet.
- Je Duschraum sind maximal 2 Personen erlaubt.
3. Hinweise für den Jugendbereich (Kleinfeld)
>> Die Spieler der Mannschaften sollen bereits für das Spiel eingekleidet anreisen.
Für den Download des Hygienekonzeptes als PDF: Klick auf HYGIENEKONZEPT
Röttenbach, den 02.10.2020 gez. Jakob Bauer (1.Vorstand)