BLSV teilt mit: weitere Lockerungen im Sportbetrieb
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Information für Sportvereine
Auszug:
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Sportvereinen,
ab sofort kann wieder sportartenunabhängig ohne Gruppenbeschränkung trainiert werden. Außerdem sind jetzt bis zu 500 Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen.
Auch Vereinsversammlungen und -feiern sind in einem gewissen Rahmen (z.B. Personenbeschränkung Outdoor/Indoor) wieder möglich.
Als Faustregel gilt: Bei einer 7-Tage Inzidenz unter 50 ist kein Testnachweis erforderlich, zwischen 50 und 100 kann das Sportangebot uneingeschränkt weiterhin mit Testnachweis aufrecht erhalten werden. Auch die Testsituation wird durch die Zulassung der sog. „Schultests“ für den Sportbetrieb deutlich vereinfacht. Dies ist seit dem 7. Juni 2021 in der 13. BayIfSMV geregelt.
Mit dieser Verordnung treten umfassende Lockerungen für den bayerischen Sport in Kraft. Als BLSV begrüßen wir die Lockerungen für unsere Sportlerinnen und Sportler in den Sportvereinen und Sportfachverbänden. Ganz besonders freut es uns, dass die Bayerische Staatsregierung im stetigen Dialog die Forderungenund Empfehlungen des organisierten Sports in der neuen Verordnung umgesetzt hat.
BLSV
Das komplette Schreiben mit einer Übersichtstabelle gibts hier